Wie können Sie staatlich bei einer Sanierung unterstützt werden?

Sie können von staatlichen Fördermitteln der KfW-Förderbank und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren.

die KfW-Bank stellt Zinsgünstige Kredite bereit, oder zahlt Zuschüsse (je nach Maßnahme und Eigenkapital).

Das BAFA fördert die -Vor-Ort-Beratung- durch unabhängige Energieberater seit dem 01.03.2015 mit 60 % bzw. max. 800,- € für Ein- / Zweifamilienhäuser und für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten mit max. 1,100,- € je Objekt.

Dafür müssen wir Energieberater die Richtlinien der -Vor-Ort-Beratung- nach BAFA einhalten.

Für eine Fachplanung und Baubegleitung fördert die KfW-Bank die Kosten bis maximal 50%. Der Förderhöchstbetrag beträgt 4000,- € (Maßnahmenbezeichnung: "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung").

Eine Baubegleitung kann durch die Sonderförderung 431 der KfW-Bank bis maximal 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000,00 € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gefördert werden.